Rechtliches

Rechtliche Situation zum Thema Digitalisieren/Rippen §

Das Urheber­rechts­gesetz erlaubt es, sich für den privaten Gebrauch/die private Sicherung eine digitale Kopie seiner CD, Kassette oder Schall­platte anzufertigen/anfertigen zu lassen. Technische Kopier­schutz­maß­nahmen, die insbe­sondere in den Anfangs­zeiten der Filesharing-Platt­formen Ende der 1990er und Anfang der 2000er (Napster, KaZaA, eMule etc.) einge­führt wurden, dürfen dabei jedoch nicht umgangen werden. Sollten sich Ihre einge­schickten Medien also nicht ohne weitere Maßnahmen digita­li­sieren lassen, dann werde ich natürlich keine digitalen Kopien anfer­tigen und Sie darüber sofort informieren.

Darüber hinaus möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass das Weiter­geben der digita­li­sierten Inhalte unter Umständen nicht erlaubt ist und ich bei Missachtung Ihrer­seits für keinerlei Schäden haftbar gemacht werden kann.

Weitere Infor­ma­tionen hierzu gibt es beim Bundes­mi­nis­terium der Justiz und für Verbrau­cher­schutz:

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html